Verpackungsordnung

Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen

Ziel der Verordnung

Ziel der Verpackungsverordnung war 1991 zunächst die Einleitung einer Trendwende hinsichtlich der Reduzierung des Aufkommens von Verpackungsmüll sowie einer Abkehr von der Wegwerfgesellschaft. Mit der Novelle der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 wurde die Verpackungsverordnung von 1991 abgelöst.

Mit ihr wurden die Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen praxisgerechter gestaltet, der Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft gefördert und die deutschen Regelungen an die EG-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20. Dezember 1994 angepasst.

Rücknahmeverpflichtungen für Hersteller und Handel

Mit der Verpackungsverordnung wurde die deutsche Wirtschaft 1991 erstmals verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken (bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig).

Die Aufnahme dieses Prinzips der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber war der wesentliche Ansatz für die mit der Verordnung eingeleitete Trendwende zur Reduzierung der Verpackungsflut. Auf der Grundlage dieser "Inpflichtnahme" wurde in Deutschland ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem, das Duale System Deutschland ("Der Grüne Punkt") in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet, das seit dem Jahr 1993 tätig ist. Seit dem Jahr 2003 sind mit der Landbell AG, der ISD Interseroh AG, der Zentek GmbH, der Reclay Systems GmbH, RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co.KG, der BellandVision GmbH, der Veolia Umweltservice Dual GmbH und Noventiz Dual GmbH weitere Sammelsysteme hinzugekommen.

Verpackungsarten

Die Verpackungsverordnung unterscheidet unter dem Oberbegriff Verpackungen verschiedene Verpackungsarten. Zu nennen sind hier:

- Verkaufsverpackungen

- Umverpackungen

- Transportverpackungen

- Getränkeverpackungen

- Mehrwegverpackungen

Abfallwirtschaftliche Grundprinzipien

Die VerpackV legt folgende abfallwirtschaftliche Grundprinzipien fest:

- Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden

- Sofern Verpackungsabfälle nicht vermieden werden können, ist der Wiederverwendung und der stofflichen Verwertung Vorrang zu geben vor der energetischen Verwertung und der

- gemeinwohlverträglichen Beseitigung.

Vollzug

Der Vollzug der Verpackungsverordnung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Zwickau, 03.07.2022

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

 

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